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FAQ

  1. Was ist ein EU-Neuwagen / Reimport Fahrzeug?
  2. Woher kommt der hohe Preisunterschied zwischen deutschen Bestellfahrzeugen und EU-Neuwagen?
  3. Gibt es eine unterschiedliche Qualität zu den deutschen Bestellfahrzeugen?
  4. Habe ich einen Kaufvertrag nach deutschem Recht?
  5. Haben EU-Neuwagen andere Ausstattungen als deutsche Bestellfahrzeuge?
  6. Kann sich der Preis in dem Zeitraum der Bestellung und Auslieferung sich ändern?
  7. Kann sich die ursprünglich angegebene Lieferzeit ändern?
  8. Wird mein Fahrzeug bereits zulassungsfertig geliefert?
  9. Was kann ich mit meinem Gebrauchtwagen machen?
  10. Bekomme bei einem Gebrauchtwagenkauf auch eine Garantie?
  11. Wann muss ich mein Fahrzeug bezahlen?
  12. Kann ich ein Fahrzeug auch finanzieren oder leasen?
  13. Kann ich jedes Auto bei Autoflex kaufen?
  14. Kann ich mein Fahrzeug an verschiedenen Standorten abholen?
  15. Sind Probefahrten möglich?

  1. Was ist ein EU-Neuwagen / Reimport Fahrzeug?

    Jeder weiß, dass auch in anderen Ländern wie in Spanien oder Italien dieselben Fahrzeuge auf den Straßen fahren, wie in Deutschland auch.
    Was aber kaum jemand weiß ist, dass es große preisliche Unterschiede bei den Fahrzeugen gibt.
    Durch diese Preisdifferenz ist es möglich, dass man schnell 20-30% bei dem Kauf eines Reimportfahrzeuges sparen kann.

    Ein Reimport ist ein Fahrzeug, welches vom Hersteller ursprünglich für ein anderes Land / einen anderen Markt produziert worden ist. Durch die Möglichkeit eines Imports werden die Fahrzeuge nach Deutschland gebracht und können hier problemlos zugelassen werden.


  2. Woher kommt der hohe Preisunterschied zwischen deutschen Bestellfahrzeugen und EU-Neuwagen?

    Der Preisunterschied ergibt sich durch verschiedene Faktoren, die uns in Deutschland preislich zugutekommen. Zum einen gibt es in anderen Ländern teilweise wesentlich höhere Steuern (Mehrwertsteuer, Luxussteuer, etc.) woraus  sich ein geringerer Listenpreis der Fahrzeuge ergibt, da der deutsche Autokäufer diese Steuern nicht tragen muss. Zum anderen kommen noch zusätzlichen Ausstattungen, Währungen, Rabatte durch Großeinkäufe dazu und auch die geringere Kaufkraft der Menschen in manchen EU Ländern lassen den Preis gegenüber den deutschen Bestellfahrzeugen sinken.


  3. Gibt es eine unterschiedliche Qualität zu den deutschen Bestellfahrzeugen?

    Auch wenn die Ausstattungen variieren können, ist dies bei der Qualität natürlich nicht der Fall.
    Entgegen aller Vorurteile liegt der Unterschied somit nicht in der minderwertigen Sicherheit.
    Denn egal für welches Land die Hersteller ihre Autos produzieren, es gilt für alle derselbe Sicherheitsstandard. Da die Modelle alle baugleich sind, laufen diese oftmals von demselben Produktionsband. Der Unterschied liegt somit nur bei der länderspezifischen Ausstattung.


  4. Habe ich einen Kaufvertrag nach deutschem Recht?

    Ja, der Vertrag ist nach deutschem Recht. Wir sind keine Vermittler, sondern Verkäufer.
    Somit müssen Sie Ihre Ansprüche nicht im Ausland geltend machen, sondern haben ausschließlich uns als Vertragspartner und somit auch alle deutschen Rechte und Vorteile.


  5. Haben EU-Neuwagen andere Ausstattungen als deutsche Bestellfahrzeuge?

    Ja, hier kann es Unterschiede geben. Jedoch nur in den Paketen oder der Komfortausstattungen und nicht in der Qualität. In den wärmeren Ländern wie beispielsweise in Italien oder Spanien ist häufig eine Klimaanlage serienmäßig verbaut -  in kühleren Ländern wie z.B. Norwegen ist es häufig eine Standheizung.  Die Hersteller richten sich somit an dem Bedarf des jeweiligen Landes aus.


  6. Kann sich der Preis in dem Zeitraum der Bestellung und Auslieferung sich ändern?

    Ja, das kann passieren (aufgrund Modell-Jahresumstellung etc.) – es kommt aber äußerst selten vor. Dies  ist dann In so einem Fall werden Sie natürlich informiert und können, wenn Sie möchten, die Bestellung stornieren.


  7. Kann sich die ursprünglich angegebene Lieferzeit ändern?

    In über 90% der Bestellungen ist das nicht der Fall, kann vereinzelt aber leider vorkommen. Die Gründe hierfür sind Probleme in der Produktion oder Lieferengpässe seitens des Lieferanten, die automatisch zu Veränderungen der Lieferzeit führt. In diesen Fällen werden sie jedoch selbstverständlich zeitnah informiert.

    Während der Wartezeit können wir Ihnen leider keinen verbindlichen Termin der Lieferung,
    sondern nur einen Lieferzeitraum nennen. Aber auch dieser kann sich ändern. Dies hängt von mehreren Faktoren ab; der Auslastung des Herstellers, Überschreitung der vereinbarte Quoten des Bezugslandes (dürfen nur ein bestimmtes Kontingent ausliefern), überschrittene Produktionsplätze, Produktionsplätze werden entzogen, Änderung der Ausstattung usw.

    Seien Sie sich aber bewusst, dass es auch nur in unserem Interesse ist, dass ihr Fahrzeug pünktlich produziert  und geliefert wird. Wir gehen für Sie in Vorleistung welche teilweise mit  hohen Anzahlungen verbunden ist. Wir halten Sie so aus allen Risiken raus und freuen uns über jedes Fahrzeug dass wir pünktlich an zufriedene Kunden ausliefern können.


  8. Wird mein Fahrzeug bereits zulassungsfertig geliefert?

    Ja, das wird es. Die Fahrzeuge ohne Zulassung erhalten ein COC Papier und zusätzlich einem Datenblatt für Ihre Zulassungsstelle. Das COC Papier ist nur bei den Fahrzeugen Vorschrift, die bisher in keinem der EU-Mitgliedsstatten zuglassen war.

    Zusätzlich dazu, bieten wir Ihnen den einfachen und unkomplizierten Zulassungsservice an
    (gültig für Stadt- und Landkreise Heilbronn, Mosbach, Heidelberg und Mannheim).
    Alles weitere erfahren Sie hier:  Zulassungsservice


  9. Was kann ich mit meinem Gebrauchtwagen machen?

    Wir nehmen gerne Ihr altes Fahrzeug in Zahlung und verrechnen diesen Betrag dann auch gleich mit dem Kaufpreis Ihres neuen Fahrzeugs.


  10. Bekomme bei einem Gebrauchtwagenkauf auch eine Garantie?

    Ja, bei jedem Kauf eines Gebrauchtwagens erhalten Sie automatisch 1 Jahr Garantie auf Ihr Fahrzeug. Sie können auch zusätzlich noch Gebrauchtwagengarantien bei uns erwerben um auch nach Ablauf der einjährigen Garantie auf der sicheren Seite zu sein.


  11. Wann muss ich mein Fahrzeug bezahlen?

    Die volle Bezahlung erfolgt prinzipiell erst, wenn Ihr Fahrzeug zu uns auf den Hof geliefert wird (wir verlange vorab keine Anzahlung). Nach Erhalt Ihres Wagens senden wir Ihnen alle Unterlagen zu und Sie können in der angegebenen Zahlungsfrist die Kaufsumme begleichen. Währenddessen bereiten wir Ihr Fahrzeug für Sie auf und nach Erhalt der Summe auf unserem Konto vereinbaren wir einen Termin zur Fahrzeugabholung. Wenn sie Bar bezahlen kann die Abholung natürlich direkt nach der Aufbereitung stattfinden.


  12. Kann ich ein Fahrzeug auch finanzieren oder leasen?

    Ja, das ist natürlich überhaupt kein Problem. Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich mit der Santander Consumer Bank zusammen. Eine Finanzierung ist bereits ab 0,99% möglich. Ob mit oder ohne Anzahlung oder mit oder ohne Schlussrate – das entscheiden Sie. Ebenso bieten wir ein Leasing & Full Service Leasing an. Hier erfahren Sie alles weitere: Finanzierung.


  13. Kann ich jedes Auto bei Autoflex kaufen?

    Im Normalfall - ja. Auch wenn Sie ihr Wunschfahrzeug nicht bei uns auf der Seite finden, kontaktieren Sie uns und wir versuchen es für Sie zum Kauf zu erwerben.


  14. Kann ich mein Fahrzeug an verschiedenen Standorten abholen?

    Gerne können Sie mit Ihrem Verkaufsberater besprechen wo Sie am liebsten Ihr Fahrzeug abholen möchten. Dies ist problemlos an unseren drei Standorten in Gundelsheim, Waghäusel und Mosbach möglich. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch eine Lieferung des Fahrzeuges an Ihren Wunschort (innerhalb Deutschlands) an – und zwar zu Top Konditionen!


  15. Sind Probefahrten möglich?

    Ja, Sie dürfen gerne unsere Fahrzeuge vor Ort Probefahren. Allerdings wäre es von Vorteil, vorher eine Rücksprache zu halten, um mögliche Wartezeiten zu vermeiden.