AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Neuwagen
I. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers | |||||||||||||||||||||
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II. Preise | |||||||||||||||||||||
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III. Zahlung | |||||||||||||||||||||
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IV. Lieferung und Lieferverzug | |||||||||||||||||||||
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Preisanpassungen sind zu akzeptieren. Fahrzeuge können eine ausländische Tageszulassung haben. EU-Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern, binnen Frist von 6 Wochen zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Führt eine entsprechende Störung (z.B. Exportstop, sowie Kontingentierung oder organisatorische Umstände durch den Hersteller) zu einer Unmöglichkeit der Auslieferung, kann der Verkäufer sofort vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Abnahme des Fahrzeugs hat innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs am Lager zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Karenzzeit von weiteren 10 Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Nach Ablauf der Karenzzeit werden in jedem Fall ab dem 6. Tag der Bereitstellung 10 Euro/Tag Standgebühren verrechnet. Die Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höher oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragtem gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Fahrzeug entstandene Schäden. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, in D-68753 Waghäusel. Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt des Verwenders, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages bei Nichtverfügbarkeit der Leistung zu lösen, geschlossen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung verpflichtet sich der Verwender |
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V. Abnahme | |||||||||||||||||||||
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VI. Eigentumsvorbehalt | |||||||||||||||||||||
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VII. Sachmangel | |||||||||||||||||||||
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VIII. Haftung | |||||||||||||||||||||
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IX. Gerichtsstand | |||||||||||||||||||||
X. Ausländische / Innländische Zulassung bei EU-Neuwagen Es ist möglich, dass unsere EU-Neuwagen eine Zulassung (Tageszulassung) im Ausland oder auch Deutschland hatten, ohne dass dies im dt. KfZ-Brief an der vorgesehenen Stelle eingetragen wäre. Aufgrund des mangelhaften Datenaustausches zwischen den Zulassungsstellen im In- und Ausland lassen sich solche Fälle nicht ausschließen. Wir übernehmen daher auch keine Gewährleistung dafür, dass die von uns angebotenen EU-Neuwagen keine Zulassung im Ausland / Innland hatten. Zum Teil bekommen Fahrzeuge auch reine Tageszulassungen in Deutschland. XI. Garantie bei EU-Neuwagen Bei fast allen EU-Neuwagen beginnt die Garantie bereits vor Auslieferung an den Kunden zu laufen. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn das Fahrzeug nicht im Ausland zugelassen war. Dieser Nachteil für den Kunden wird durch den in der Regel niedrigeren Preis für das EU-Fahrzeug im Vergleich zu einem vergleichbaren Inlandsfahrzeug kompensiert. Der vorzeitige Beginn der Garantie bei EU-Neuwagen stellt somit keinen Sachmangel dar. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Gebrauchtwagen - Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)
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